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   LAG Berlin, 15.05.1998 - 6 Sa 175/97   

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https://dejure.org/1998,11031
LAG Berlin, 15.05.1998 - 6 Sa 175/97 (https://dejure.org/1998,11031)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.05.1998 - 6 Sa 175/97 (https://dejure.org/1998,11031)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 6 Sa 175/97 (https://dejure.org/1998,11031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergang; Voraussetzungen eines Betriebsüberganges; Wahrung der Identität eines Theaterbetriebs; Rückfall eines verpachteten Betriebs auf den Verpächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 22.09.1998 - 11 Sa 71/98

    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei einem Theater

    Dabei ist es zunächst zutreffend und insoweit auch in der Berufungsinstanz nicht mehr ausdrücklich gerügt davon ausgegangen, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 2) mit Wirkung vom 1. August 1996 auf die Gemeinschuldnerin übergegangen ist, deren materielle Abhängigkeit von der Beklagten zu 2) ihre formelle Leitungsmacht im Außenverhältnis zu ihren Beschäftigten nicht ausschloß (so auch LAG Berlin - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 7).

    Werden Spielstätte und Name eines Theaters ohnehin regelmäßig einheitlich wahrgenommen, verbindet sich insbesondere für das Berliner Publikum mit dem Begriff "...-Theater" angesichts der seit mehr als 40 Jahre andauernden Aufführungstätigkeit an einem - zudem an prominenter Stelle im historischen Herzen Berlins gelegenen - Spielort das Bild eines bestimmten und unverwechselbaren Hauses ( LAG Berlin - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 8; - 14 Sa 67/98 - vom 03.09.1998 , S. 16).

    Dementsprechend kam es auch auf die fehlende Vereinbarung einer Rückfallklausel im Hinblick auf diese Rechte zugunsten der Beklagten zu 2) bzw. deren bisher unterbliebene Rückübertragung nicht entscheidend an (vgl. LAG Berlin. - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 8 sowie - 14 Sa 67/98 - vom 03.09.1998 , S. 17).

    Dabei ist zwar zutreffend, daß der Verpächter nicht zur Übernahme der Arbeitgeberstellung nach Beendigung des Pachtverhältnisses gezwungen werden kann, wenn er den Betrieb nicht fortführen möchte ( LAG Köln, - 5 Sa 454/96 - vom 10.04.1997 = LAGE § 613 a BGB Nr. 63; LAG Berlin - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 9; Heilmann. Arbeit und Recht 1996, S. 168, 171) jedoch reicht es in dieser Hinsicht nicht aus, daß er selbst die Fortführung der betrieblichen Tätigkeit nicht beabsichtigt (vgl. BAG - 8 AZR 187/94 - vom 27.04.1995 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB).

    Er muß in diesem Falle deutlich machen, daß er keine weitere Verpachtung mehr beabsichtigt und deshalb mit einer endgültigen Stillegung durch den derzeitigen Pächter einverstanden ist Wird dies nicht nach außen deutlich kundgetan, bleibt die organisatorische Einheit gleichsam im Wartestand erhalten, selbst wenn der Verpächter nicht nahtlos einen neuen Pächter findet und der Betrieb deshalb zunächst geschlossen wird ( LAG Berlin. - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 9; Krause, SAE 1996, 295, 300).

    Sequester bzw. Gesamtvollstreckungsverwalter war die Beklagte zu 2) rechtlich nicht mehr gehindert, die tatsächliche Organisations- und Leitungsmacht wahrzunehmen, so daß zu diesem Zeitpunkt der Betriebsübergang eingetreten ist (vgl. BAG - 3 AZR 347/92 - vom 16.02.1993 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; LAG Berlin - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 10).

    Der Rückfall des verpachteten Betriebes auf den Verpächter mit Beendigung des Pachtverhältnisses beruht auf der Umkehrung der im Pachtvertrag geregelten Übertragung auf den Pächter (vgl. BAG - 2 AZR 768/85 - vom 26.02.1987 = AP Nr. 59 zu§ 613 a BGB; LAG Berlin - 6 Sa 175/97 - vom 15.05.1998 , S. 11; BAG vom 21.031996 = NZA 1996, S 879 sowie BAG vom 27.04.1995 = RzK I 5 e Nr. 24).

  • LAG Berlin, 18.01.1999 - 18 Sa 106/98

    Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - - Begriff der Einheit bzw.

    Die erkennende Kammer folgt insoweit den den Parteien bekannten Urteilen der 6., 8. und 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (6 Sa 175/97 vom 15.5.1998; 8 Sa 65/98 vom 30.11.1998; 14 Sa 67/98 vom 3.9.1998) sowie den Schiedssprüchen des Bezirksbühnenschiedsgerichts Berlin vom 18.6.1998 zum Aktenzeichen 10/98 und vom 28.9.1998 zum Aktenzeichen 21/98, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

    (vgl. LAG Berlin vom 15.5.1998 - 6 Sa 175/97 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 525/98
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15. Mai 1998 - 6 Sa 175/97 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Berlin, 20.11.1998 - 8 Sa 65/98

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses bei einem Theaterbetrieb infolge

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  • LAG Berlin, 20.01.1999 - 4 Sa 96/98

    Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Begriff der Einheit bzw.

    Wenngleich auch der Name des ...-Theaters sowie die Aufführungs- und Inszenierungsrechte und die beschäftigten Arbeitnehmer sicher von erheblicher Bedeutung für den Betrieb eines Operettentheaters sein können, ist auch die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der 6. und 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (6 Sa 175/97 vom 15.5.1998 und 14 Sa 67/98 vom 3.9.1998) und dem Bezirksbühnenschiedsgericht Berlin (18/97 und 39/97) der Auffassung, dass prägend für das ...-Theater die Spielstätte an der ..., d.h. Räumlichkeiten, Kulissen, Fundus zusammen mit dem künstlerischen Konzept, Operetten und Musicals zur Aufführung zu bringen, sind.
  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 8 Sa 146/98

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Die erkennende Kammer folgt dabei der in den den Parteien bekannten Urteilen der 6. und 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts (6 Sa 175/97 und 14 Sa 67/98), in den Schiedssprüchen des Bezirksbühnenschiedsgerichts (18/97 und 39/97) und in dem Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts vom 11.11.1998 (8/98 und 10/98) vorgenommenen Bewertung, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
  • LAG Berlin, 29.06.1998 - 9 Sa 49/98

    Unzulässigkeit der Berufung auf Grund unzureichender Begründung; Anforderungen an

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  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZN 113/98
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 1997 - 6 Sa 175/97 - wird als unzulässig verworfen.
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